DAV aktuelle Informationen zu SARS-Covid19 – Stand 5. Mai 2020

Wanderungen sind möglich – bei Beachtung wichtiger Regeln

Lieber Mitglieder unserer Sektion,

heute hat die Bundesgeschäftsstelle folgende, leicht veränderten Hinweise zum Bergsport in Zeiten von Corona veröffentlicht.

Wanderungen sind wieder möglich, wenn man einige zentrale Regeln beachtet. Zu dieser Einschätzung kommt der Deutsche Alpenverein angesichts positiver Entwicklungen bei der Eindämmung des Corona-Virus.

„Ich bin sehr froh, dass die Bergsportgemeinde mit ihrem Verzicht in den letzten Wochen zur Eindämmung des Corona-Virus beigetragen hat“, sagt Josef Klenner.  Für den Weg in den Bergsport unter Corona-Bedingungen seien deshalb sehr behutsame Schritte notwendig. Zum einen ist die befürchtete Überlastung der Bergrettung und der kritischen Infrastruktur ausgeblieben. Die Bergwacht ist in den Bayerischen Alpen und den Mittelgebirgen im Bundesgebiet gut auf Einsätze unter Corona-Bedingungen vorbereitet. Zum anderen waren beliebte Wanderziele nur ganz am Anfang und nur punktuell stark frequentiert. Mit ihrem weitgehenden Verzicht auf Bergtouren haben die Bergsportlerinnen und Bergsportler bewiesen, dass es keine Verbote braucht, um solidarisch und vernünftig zu handeln.

Empfehlungen des DAV zum Bergsport in Zeiten des Coronavirus

05.05.2020, 14:00 Uhr

Präambel: Als Berg- und Outdoorsportler kennen wir die Bedeutung von Eigenverantwortung, risikobewusstem Handeln, Kameradschaft und Erfahrung. Unerwartet und ohne Vorerfahrung sind wir nun mit einem neuen, gefährlichen Virus konfrontiert. Wir müssen daher unsere altvertrauten Sicherheitsvorkehrungen um einige Maßnahmen erweitern, damit wir das Infektionsrisiko bei der Ausübung unseres Sports minimieren. Experten des Deutschen Alpenvereins haben Empfehlungen für die Bergsportausübung in Zeiten von Corona erarbeitet, die mit den Verordnungen der Behörden in Einklang stehen und gleichzeitig eine zumutbare und befriedigende Sportausübung ermöglichen.

Grundregeln

  1. Risikobereitschaft zurücknehmen
    Bei Unternehmungen in den Bergen, Mittelgebirgen und anderen Natursportgegenden deutlich unterhalb der persönlichen Leistungsgrenze bleiben. Bedenke die Corona-bedingten Risiken und Erschwernisse bei Rettungseinsätzen sowie die zusätzliche Belastung der Krankenhäuser. Mehr denn je gilt: Nur gesund Bergsport treiben!
  2. Bergsport nur in erlaubten Kleingruppen
    Bergsport nur in der von den Behörden zugelassenen Personenanzahl und Personenzusammensetzung durchführen. Begrüßungen, Besprechungen etc. im Freien nur mit Einhaltung der Mindestabstände. Stark frequentierte Gegenden und Touren meiden. Keine Grenzübertritte!
  3. Abstand halten, mindestens 2 m
    Einen Mund-Nasen-Schutz verwenden, wenn in Ausnahmefällen der Mindestabstand von 2 m unterschritten werden muss. Bestimmte Bergsportaktivitäten (z. B. Mountainbike) können auch größere Abstände erfordern. Keine lange Rast am Gipfel, wenn noch andere raufwollen.
  4. Gewohnte Kontakt-Rituale unterlassen
    z. B. Händeschütteln, Umarmungen, Gipfelbussi, Trinkflasche anderen anbieten etc.
  5. Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel mitnehmen
    Neben der allgemeinen Notfallausrüstung gehören Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel für die nächste Zeit in den Rucksack.
  6. Mund-Nasen-Schutz bei erlaubten Fahrgemeinschaften
    Fahrgemeinschaften nur in der von den Behörden zugelassenen Personenanzahl und Personenzusammensetzung durchführen. Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bevorzugen – wenn gering frequentiert. Einen Mund-Nasen-Schutz verwenden, wenn in Ausnahmefällen der Mindestabstand von 2 m unterschritten werden muss.
  7. Im Notfall wie immer
    Als Ersthelfer nach den allgemein üblichen Erste-Hilfe-Richtlinien vorgehen und zusätzlich einen Mund-Nasen-Schutz verwenden.

Mehr detaillierte Informationen zu den einzelnen Sparten bitte unter:

https://www.alpenverein.de/der-dav/presse/presse-aktuell/wandern-ist-moeglich-bei-beachtung-wichtiger-regeln_aid_34921.html

https://www.alpenverein.de/bergsport/aktiv-sein/empfehlungen-des-dav-zum-bergsport-in-zeiten-des-coronavirus_aid_34920.html

Mit besten Grüßen aus München
Ihr Team der DAV-Öffentlichkeitsarbeit
www.alpenverein.de

 

Bericht der Staatsregierung – Kabinettssitzung – 5. Mai 2020

https://www.sueddeutsche.de/bayern/coronavirus-bayern-regeln-lockerungen-1.4878824

Schrittweise Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen in der Corona-Pandemie / Allgemeine Ausgangsbeschränkung entfällt / Erleichterungen bei Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Altenheimen / Maßvolle Öffnung bei Hotellerie und Gastronomie

Ein übereiltes Vorgehen lehnt die Staatsregierung ab. Erleichterungen und Schutz gehören zusammen. Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat für das weitere Vorgehen die nachfolgenden Eckpunkte beschlossen, eine Auwahl:

Kontaktbeschränkung und Maskentpflicht

Die bisherige Ausgangsbeschränkung wird von Mittwoch, 6. Mai, an in eine Kontaktbeschränkung umgewandelt. Die Regel, dass man seine Wohnung nur aus triftigen Gründen verlassen darf, entfällt also. Jeder ist aber verpflichtet, möglichst wenige Menschen zu treffen, die nicht mit ihm zusammenleben, und einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Man darf künftig, Kontakt zu Angehörigen eines anderen Haushalts haben oder die engere Familie treffen.

Kontaktfreier Individualsport mit Abstand (z.B. Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten (auch in der Halle) oder Flugsport) wird ab 11. Mai wieder zugelassen.
Das Innenministerium wird in Zusammenarbeit mit den Sportfachverbänden und in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Konzept für weitere Lockerungen im Sport erarbeitHerzliche Grüße

 

Herzliche Grüße                                                                                                                                                                              Annett Desche

Tourenwart                                                                                                                                                                                    DAV Sektion Peiting